Liebe Wählerinnen und Wähler,


ich bin Ihnen immer noch sehr dankbar für Ihre Unterstützung im Kommunalwahljahr 2015.
 
Warum Sie mich in diesem Jahr nicht als Kandidatin auf dem Wahlschein zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister vorfinden hat einen guten Grund: Seit dem 01.07.2020 habe ich meinen Erstwohnsitz nach Herne verlegt. 
 
Formal könnte ich in Herne wohnen und z. B. für Oberhausen kandidieren. Das hätte aber zur Folge, dass meine Einkommensteuer nach Herne abgeführt würde und Oberhausen leer ausginge.
Anm.:  Das ist als Arbeitnehmerin jetzt auch der Fall.
Aber ganz besonders die Einkommensteuer der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters von Oberhausen muss m. E. auch in Oberhausen bleiben.
 
Außerdem bin ich der Meinung, dass eine Oberbürgermeisterin / ein Oberbürgermeister in der Stadt wohnen muss, wo sie oder er gewählt wurde, weil dies für mich bedeutet, 100 Prozent für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt da zu sein und mit Oberhausen besonders verbunden zu sein.
 
In Herne kandidiere ich nicht, weil es mir nicht einfach um das Kandidieren geht. ... Ich wollte ausschließlich in Oberhausen Oberbürgermeisterin werden.
 
Nun wünsche ich Ihnen, dass Sie Ihr Wahlrecht nutzen und ich hoffe, dass Sie keine falsche Alternative wählen, ... 
 
... weil sonst Marie oder Fritz heulen, da sie und ihre Nachfahren erneut für die selben Fehler ihrer Eltern und Großeltern-Generation haften, wie es die Machtergreifung der NSDAP für Deutschland zur Folge hatte.
 
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen ein gutes Maß inneren Frieden, wenn Sie Ihre Wahlscheine ausfüllen.
 
Anna-Maria Penitzka
Dipl.-Heilpädagogin